Liebe Schützenfreundinnen- und freunde,

für Thüringen wurde die Corona Warnstufe 1 ausgegeben. Nach unserem bisherigen Kenntnisstand bedeutet dies, dass wir für den Innenbereich „das Sportangebot (Trainings- und Wettkampfbetrieb) innerhalb geschlossener Räume auf Personen zu beschränken, die der verantwortlichen Person einen Nachweis nach § 46 Abs. 1 ThürSARS-CoV-2- KiJuSSp-VO über ein aktuelles negatives Testergebnis, einen Impfnachweis oder den Nachweis über eine Genesung vorlegen.“ (Zitat aus der Homepage der Erfurter Sportbetriebe).

Im Klartext:

Für KK und GK ändert sich bis auf Weiteres nichts, da diese Disziplinen i.S.d. Verordnung im Freien ausgeübt werden.

Die Nutzung der LG/LP – Halle setzt voraus, dass Erwachsene einen Impfnachweis erbringen; Schülerinnen und Schüler erbringen einen Nachweis über die Teilnahme am für sie verbindlchen Testregime.

Aufgrund der Dynamik der Entwicklung verweisen wir auf die Seite der Erfurter Sportbetriebe.