Liebe Schützenfreundinen und -freunde,

2016 wurde die sog. EU-Feuerwaffenrichtlinie neu erlassen. Diese muss nun in deutsches Recht umgesetzt werden. Es gibt einen Entwurf des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, dr in vielen Teilen über das notwendige maß, nämlich die sog. 1:1 Umsetzung der Richtlinie hinausgeht. Zu diesem Entwur konnten sich nun die schießsportlichen Verbände äußern. Hier findet Ihr die Stellungnahme des DSB.

Hoffen wir, dass sie Gehör findet.