Liebe Schützenfreundinnen und -freunde,
von vielen unbemerkt sind nun die letzten Änderungen des 3. Waffenrechtsänderungsgesetzes in Kraft getreten.
Einen guten Überblick findet Ihr hier.
Von besonderer Relevanz sind die Änderungen zum Nationalen Waffenregister (Abk.: NWR), zum Altbesitz verbotener Waffen und Magazine und zu den wesentlichen Teilen im neuen Waffenrecht. Letzteres kann zu Problemen führen, wenn man Waffenteile privat kauft oder verkauft, die nunmehr der Erlaubnispflicht unterliegen.
Die Besitzer von Deko- und Salutwaffen unterliegen grundsätzlich dem Waffengesetz (vgl. §§ 39 b und cWaffG). Für die (Alt-) Besitzer von Salutwaffen läuft noch eine Übergangsfrist bis Ende August 2021 (vgl. § 58 Abs. 15 WaffG) zur Anmeldung. Die Besitzer von Dekowaffen sollten sich vergewissern, ob ihre Waffen ordnungsgemäß deaktiviert wurden und sich ggfls. mit der für sie zuständigen Waffenbehörde in Verbindung setzen.