Liebe Schützenfreundinnen und -freunde,
für Thüringen ist die Frage, ob es fü die Aufbewahrung von Schlüsseln für Wafenschränke neue Anforderungen gibt, bis auf Weiteres geklärt:
„Bis zu einer bundeseinheitlichen Vorgabe sind die vom OVG Münster beschriebenen Vorgaben für die Aufbewahrung von Waffenschrankschlüsseln in der Thüringer Verwaltungspraxis nicht anzuwenden.“
So aus einem Schreiben der oberen Waffenbehörde vom 29. Februar 2024.